Schulordnung

Schulordnung

    • Hausordnung

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      1. Wir begegnen allen stets höflich, fair und respektvoll.
      2. Bedrohung, Gewalt und Diskriminierung jeglicher Art werden nicht toleriert.
      3. Das Schulgebäude, Toiletten, Unterrichtsräume und alle Lernmaterialien werden sorgsam behandelt und sauber gehalten.
      4. Das Eigentum anderer Personen wird geachtet und darf nicht beschädigt, beschmutzt oder ohne Erlaubnis benutzt werden.
      5. Im gesamten Schulgebäude achten wir auf eine angenehme Lernatmosphäre.
      6. Wir bewegen uns gehend durchs Schulgebäude.
      7. Wir betreten den Klassenraum nur mit Hausschuhen, Straßenschuhe und Jacken lagern wir in den Spinden bzw. am Garderobenhaken.
      8. Wir     beginnen     jede     Unterrichtsstunde     pünktlich     und     wir     haben     uns dementsprechend vorbereitet.
      9. Wir verlassen das Schulgelände erst nach dem Unterrichtsende und mit vorheriger Erlaubnis.
      10. Nur nach Erlaubnis der Pädagoginnen und Pädagogen werden die Fenster geöffnet oder geschlossen. Wir halten Abstand zum offenen Fenster.
      11. Die Hofpausen verbringen wir auf dem Schulhof.
      12. Sportliche Aktivitäten finden in den vorhergesehenen Bereichen statt.
      13. Das Benutzen von Handys und Smartgeräten jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände und während Schulveranstaltungen für Lernende verboten. Die Nutzung ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis genehmigt. Ansonsten befinden sich die Geräte ausgeschaltet bzw. im Flugmodus in der Schultasche.
      14. Drogen, Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände und pyrotechnische Erzeugnisse sind auf dem Schulgelände verboten.
      15. Das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole ist verboten.
      16. Das Tragen von Kleidung oder Gegenständen, die das Gesicht vollständig oder größtenteils verdecken, sind verboten.
      17. Schulfremde Personen dürfen nur nach Anmeldung das Schulgebäude und den Pausenhof betreten.
      18. Auf dem gesamten Schulgelände ist der Verzehr von koffeinhaltigen Getränken für Lernende verboten.

       

      Eine erhebliche Störung des Schulfriedens kann zu einem (vorübergehenden) Verweis aus der Schule bis hin zu einem Hausverbot führen.

      Für Schäden oder Pflichtverletzungen, die durch Minderjährige verursacht werden, sowie bei Verlust haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

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